Europäischer Gerichtshof erteilt der Vorratsdatenspeicherung eine Absage

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Das Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat heute entschieden, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht auf eine Straftat nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist und deshalb ungültig ist.

Die Richtlinie muss jetzt neu formuliert werden und die Speicherung von Daten bezüglich Telefon, Internet und E-Mails auf das Nötigste beschränkt werden. Irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten gegen die Vorratsdatenspeicherung in Europa geklagt. Nachdem 2010 ein deutsche Regelung diesbezüglich vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, möchten Union und SPD die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, dabei aber erst die Entscheidung Europäischen Gerichthofs abwarten.

Doch wie sehen die aktuellen Bestimmungen eigentlich aus? Diese stammen aus dem Jahre 2006 und sehen vor, Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne Anlass zur Verbrechensbekämpfung bis zu zwei Jahre zu speichern.

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