Ui, ui, ui. Vor einigen Stunden hat Instagram angekündigt, grundlegende Änderungen in den Nutzungs- und Datenschutzbedinungen vorzunehmen. Damit kann der beliebte Bilderdienst ab dem 16. Januar 2013 alle veröffentlichten Bilder (ohne Nachfrage an den Nutzer) zu verkaufen. Das gilt sogar für Bilder, die als privat markiert wurden und somit eigentlich nicht für jeden ersichtlich sein sollten. An den angestrebten Einnahmen werden die Ersteller der Fotos nicht beteiligt.
Die Leute von Karrierebibel haben sich die gesamte „juristisch formulierte Bestimmung“ auf dem Blog der Unternehmer vorgenommen. Die Formulierung der neuen Bestimmung ist anscheinend ziemlich schwammig gehalten, um sich möglichst viel Freiraum zu sichern. Trotzdem provoziert dies viele Anklagen und Gerichtsverhandlungen. Wollt ihr aktiv etwas gegen diese Änderungen vorgehen? Wenn ja, dann habt ihr Pech gehabt. Anscheinend ist der Widerspruch oder die Ablehnung der neuen Richtlinien nicht möglich und wird schlichtweg ignoriert. Einzig euer Instagram-Konto könnt ihr noch vor dem 16. Januar 2013 löschen und so etwas gegen den Verkauf eurer Bilder machen.
Zwar bestätigt Instagram diese neuen Absichten nicht direkt, lässt sich aber wie oben bereits erwähnt ziemlich viel Freiraum. Des Weiteren steht bekanntlich Facebook hinter dem Ganzen, was wenig Hoffnung übrig lässt. Deshalb wird es auch sicherlich wieder Probleme mit den amerikanischen und europäischen Datenschützern geben.